Verschmelzung
Nationale und grenzüberschreitende – grenzüberschreitend sind solche, bei der mindestens eine der beteiligten Gesellschaft dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt (ß 122a UmwG) – Verschmelzungen erfordern die Einhaltung einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen.

Neben Besonderheiten des Arbeits- / Dienstvertragsrechts sind überdies steuerliche Konsequenzen, z. Bsp. im Zusammenhang mit Unternehmensverträgen und etwaiger Steuergestaltung – etwa bei Vorliegen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft – zu beachten und beim Erstellen eines zeitlichen Ablaufplanes angemessen zu berücksichtigen.

Anders als beim Formwechsel unterscheidet man bei der Verschmelzung zwischen:
der Planungsphase,
der Vorbereitungsphase,
der Beschlussphase und
der Vollzugsphase.

Bei sämtlichen Phasen unterstützen wir Sie, bereiten die notwendigen Dokumente für Sie unterschriftsreif vor, tragen Sorge für die Aufstellung und etwaige Prüfung der Schlussbilanzen, der etwaigen Beteiligung eines Betriebsrates, der Information der Mitarbeiter, der Einhaltung der übrigen, zwingenden gesetzlichen Vorschriften, zeigen Möglichkeiten verzichtbarer Formalien auf, führen für Sie etwaige Verhandlungen sowie Gespräche und ebnen somit den Weg für eine schnelle Umsetzung der Verschmelzung, auch wenn verschiedene und / oder mehrere Handelsregister zuständig sein sollten.

Weitere Einzelheiten sind im Untermenüpunkt Verschmelzungsprüfung enthalten.