Arbeits- / Dienstvertragsrecht
Wir beraten unsere Mandanten beim Abschluss, der Änderung, der Aufhebung oder Kündigung von Arbeitsverhältnissen und entsprechenden Vorfeldmaßnahmen. Hier sind oft Feinheiten maßgebend, die sich im Streitfall nachteilig auswirken können, beispielsweise wenn im Vorfeld keine oder eine unzureichende Abmahnung erteilt worden ist. Deshalb gilt: keine Unterschrift ohne anwaltliche Beratung.

Personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen sind das Gros der arbeitsgerichtlichen Klagen. Die Rechtsprechung hat in vielen Fällen eine Einzelfallkasuistik entwickelt und »bestraft« Fehler, beispielsweise bei einer unzutreffenden Sozialauswahl oder im Zusammenhang mit Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozess, gnadenlos. Außergerichtliche Streitbeilegung kann helfen, Kosten zu vermeiden. Vor Gericht vertreten wir hartnäckig Ihr Recht!

Wir begleiten Massenentlassungsverfahren, Betriebsänderungen und helfen bei der Vorbereitung weitreichender Strukturmaßnahmen.

Beim Unternehmenskauf/-verkauf kennen wir die Tücken eines Betriebsüberganges (§ 613a BGB). Konzepte zum rechtssicheren Umgang mit diesen mitunter transaktionserschwerenden Einzelaspekten sind mit uns zügig und interessewahrend umsetzbar.

Das besondere Recht der arbeitsrechtlichen Sondergruppen (z. Bsp. Schwerbehinderte, Auszubildende, Erziehungsurlauber, in Mutterschutz befindliche Personen) ist in der Praxis zwar komplex, jedoch beherrschbar.

Eingliederungszuschüsse können für Ihr Unternehmen wertvoll sein.

Die Anstellungsverträge von Vorständen und Geschäftsführern unterliegen Besonderheiten. Hier stehen wir Ihnen bei Gestaltung, Änderung oder Streitigkeiten zur Seite, um ein für Sie vorteilhaftes Ergebnis zu erzielen.