Formwechsel
Ein Formwechsel ist dadurch charakterisiert, dass hieran immer nur ein Rechtsträger beteiligt ist und die Identität des Rechtsträgers (sog. Identitätsprinzip) erhalten bleibt. Es wird »nur« das »Rechtkleid getauscht«.

Man unterscheidet zunächst zwischen dem Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz und dem Formwechsel außerhalb des Umwandlungsgesetzes; im letztgenannten Fall richten sich die Möglichkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Man unterscheidet beim Ablauf des Formwechsels:
die Vorbereitungsphase,
die Beschlussphase und
die Vollzugsphase.

Bei sämtlichen Phasen unterstützen wir Sie, bereiten die notwendigen Dokumente für Sie unterschriftsreif vor, tragen Sorge für die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften, zeigen Möglichkeiten verzichtbarer Formalia auf, führen für Sie etwaige Verhandlungen sowie Gespräche und ebnen somit den Weg für eine schnelle Umsetzung des Formwechsels.

Weitere Einzelheiten sind im Untermenüpunkt Prüfungen beim Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz enthalten.