Prüfungen nach Umwandlungsgesetz
Umwandlungen von Gesellschaften in eine andere Rechtsform können entweder nach den Regelungen des BGB und HGB oder nach den besonderen Regelungen des Umwandlungsgesetzes von statten gehen. Regelmäßig sind hier gravierende steuerliche Unterschiede zu beachten.

Da Umwandlungen jedoch auch Beziehungen zum Jahresabschluss einer Gesellschaft haben, kann dieses Geschäftsfeld nicht unerwähnt bleiben. Einzelheiten sind neben den Bereichen »Verschmelzungsprüfungen« und »Spaltungsprüfungen« nach dem Umwandlungsgesetz auch im Rahmen des Geschäftsfeldes »Recht« und »Steuerberatung« zu entnehmen.

Im Rahmen von Umwandlungen ergeben sich regelmäßig spannende Bilanzierungsfragen, die jedoch stets im steuerlichen Kontext der betreffenden Gesellschaft und den verschiedenen Interessensgruppen gesehen werden müssen.