Haftungsgefahren
Geschäftsleitungs- und Überwachungsorgane werden verschärft von Gläubigern, Insolvenzverwaltern und / oder den eigenen Gesellschafter in Anspruch genommen.

Aktiengesellschaften und / oder andere Publikumsgesellschaften sind die davon vornehmlich betroffenen Gesellschaftsformen.

Haftungsvermeidung kann beispielsweise durch ein Risikokontroll- und -managementsystem betrieben, wenn nicht gar verhindert werden.

Besonders in Fällen der Restrukturierung / Sanierung sind die Haftungsgefahren immens. Nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Verantwortung wird »eingeklagt«. Auch die Rechtsdurchsetzung im Steuerrecht wird infolge engmaschiger Kontrollen durch die Finanzverwaltung immer wichtiger.

Durch unsere Due-Diligence-Prüfungen, die wir im Rahmen von Unternehmenskäufen/-verkäufen bei Unternehmen unterschiedlichster Branchen durchgeführt haben, wissen wir zu Ihrem Nutzen, in welchen Bereichen Haftungsgefahren für Ihr Unternehmen und ggf. für Sie liegen.

Mittels unserer Kooperationspartner ist es uns möglich, Sie auch außerhalb des klassischen Rechts, umfassend, zielorientiert und effektiv zu beraten.

Wir kennen eine Vielzahl von Anbietern und Policen im Zusammenhang mit sog. D & O – Versicherungen. Bei am Kapitalmarkt notierten Unternehmen ist eine solche Versicherung für Geschäftsleitungsorgane und Aufsichtsräte, auch für Tochtergesellschaften, weitestgehend Standard. Wir wissen, was notwendig ist und was nicht und »wo der Teufel im Detail steckt«.