Restrukturierung / Sanierung
Ist eine krisenhafte Entwicklung des Unternehmens eingetreten und sind etwaige Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzantragsverpflichtung eingeleitet worden, stellt sich die Frage, ob die Unternehmung saniert oder liquidiert werden kann und soll.

Die Entscheidung zwischen Sanierung und Liquidation kann getroffen werden anhand von
Gegenüberstellung des Mittelaufwandes und des voraussichtlichen Ergebnisses der Situation Sanierung und der Situation Liquidation (jeweils gerichtlich oder außergerichtlich)
Sicherheitenüberprüfung
persönliche Belange der Gesellschafter
Fähigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Managements
Stellung der Arbeitnehmer und der Möglichkeiten für arbeitsrechtlich wirksame Vereinbarungen / Regelungen
Gemeinsam muss erörtert werden, ob eine Sanierungsfähigkeit gegeben ist. Denn nur dann kann die Entscheidung zwischen Sanierung und Liquidation getroffen werden.

Die Sanierungsfähigkeit wird immer dann gegeben sein, wann das Unternehmen nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, deren Kosten wieder verdient und nachhaltig einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielen wird, der zudem über dem abzunehmenden Liquidationserlös liegen muss.

Neuerliche Folgen einer Sanierung und bewertungsrechtliche Aspekte wegen einer Sanierung lassen wir nicht aus den Augen und besprechen die Folgen mit Ihnen. Wir zeigen Ihnen, wie mit dem steuerlichen sog. »Sanierungserlass« rechtssicher umzugehen ist.