Einzelunternehmen
Das Recht des Einzelunternehmers ist genau genommen kein Gesellschaftsrecht. Es handelt sich – neben den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um Fragen und Bestimmungen des Handelsrechts.

Hier kommt es regelmäßig auf die Fragen der Haftung(-svermeidung) und der Firmenfortführung an.

Fragen der eigenen Haftungsminimierung spielen oft eine Rolle, um über eine Ausgliederung nachzudenken. Bestimmte Personengruppen bleibt dieser Weg aber aus gesetzgeberischen Gründen versperrt. Dann gilt es Ausweichszenarien zu entwickeln.

Wir wissen, was zu tun ist, wenn Sie ein Einzelunternehmen im Wege eines Unternehmenskaufes erwerben möchten und dabei nicht für Altverbindlichkeiten des Verkäufers in Anspruch genommen werden wollen.