Selbstfinanzierung
Die Selbstfinanzierung ist eine Finanzierung durch Gewinnthesaurierung. Dies bedeutete, dass der einbehalte Gewinn zunächst der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegt und für die Finanzierung schlussendlich nur noch der Betrag nach Steuern zur Verfügung steht.

Die Zuführung der zurückbehaltenen Gewinne erfolgt in den offenen Rücklagen, den Gewinnrücklagen nach § 266 Abs. 3 Position A. III. HGB (siehe auch § 150 AktG).

Die Selbstfinanzierung hat regelmäßig folgende Vorteile:
Unabhängigkeit von Kapitalgebern
keine Verschiebung der Mitspracherechte
keine Zweckbindung des bereitgestellten Kapitals
Verwendbarkeit für Zwecke, für die der Bankkredit schwer (i. R.) beschaffbar ist.
kein zusätzlicher Kapitaldienst
Vermeidung von Emissionskosten
keine Kreditwürdigkeitsprüfung (aber Erhöhung der Kreditwürdigkeit)