Prospektprüfungen
Sollen Kapitalanlagen oder Wertpapiere öffentlich angeboten werden, wird oftmals eine Prospektprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und/oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die Prüfung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW-Standards:

Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentliche angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4, Stand 18.05.2006).

Maßstab der Prüfung sind die Anforderungen, die sich aus dem IDW-Standard S 4 ergeben. Die Beurteilung eines Prospektes dient der Feststellung, ob die in dem Prospekt die aus Sicht eines durchschnittlich verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers für eine Anlagenentscheidungen erheblichen Anlagen mit hinreichender Sicherheit vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben klar, d. h. gedanklich geordnet, eindeutig und verständlich gemacht werden.

Gegenstand der Prospektprüfung ist somit die Beurteilung der Prospektangaben nach den Kriterien Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit, einschließlich der Plausibilität der im Prospekt enthaltenen Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie die Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Chancen und Risiken.

Ein Prospektgutachten bietet keine Gewähr für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Kapitalanlage, da diese von unsicheren künftigen Entwicklungen abhängen. Ein Prospektgutachten entbindet den Kapitalanleger somit nicht von einer eigenen Beurteilung von Chancen und Risiken der Kapitalanlage sowie weiterer Prospektangaben vor dem Hintergrund der individuellen Gegebenheiten.

Die Prospektbeurteilung ist nicht darauf ausgerichtet, solche Unrichtigkeiten und Verstöße festzustellen, die sich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit des Prospekts nicht wesentlich auswirken.