Finanzierungsfragen (klassisch)
Für das Ausmaß oder den Umfang des Erhalts von Kreditmitteln ist die Kreditfähigkeit, die persönliche Kreditwürdigkeit und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit zu beachten.

Kreditsicherheiten sind überwiegend zwingend von Nöten.

Eine Haftung durch Dritte wird bei den sog. »Personalsicherheiten« erzielt. Hierunter fallen jedwede Bürgschaftsarten, bürgschaftsähnliche Haftungen, insbesondere Garantien. Sofern vorhanden, werden auch Realsicherheiten in Form von Immobiliarsicherheiten - Grundpfandrechte: Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld - (Erwerb besonderer Rechte an Grundstücken), Mobiliarsicherheiten - Verpfändung beweglicher Sachen - (Erwerb besonderer Rechte an beweglichen Sachen) oder an Rechten, insbesondere Forderungen - Pfändung von Rechten, Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung von Rechten - verlangt.

Die Kenntnis der unterschiedlichen Realsicherheiten, deren Behandlung, und der sonstigen Umstände im Fall eines notleidenden Kredites sind unerlässlich.