Factoring
Factoring ist die Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf einen Factor. Als Factor agieren ein Kreditinstitut oder spezielle Finanzierungsinstitute.

Die Kenntnis des Factoringmarktes zusammen mit Partnern ermöglicht es, ein maßgeschneidertes Factoringkonzept zu ermitteln.

Unterscheidungen nach der Kenntnis oder Unkenntnis eines Schuldners aus dem dem Factoring zugrundeliegenden Grundgeschäft über die Forderungsabtretung führt zur Unterscheidung zwischen offenem Factoring, bei dem dem Schuldner mitgeteilt wird, dass seine gegen ihn gerichtete Forderung an ein Factoringinstitut abgetreten worden ist und somit Zahlungen nicht an den Lieferanten zu leisten sind und stillem Factoring, bei dem der Schuldner keine Kenntnis über die Abtretung der Forderungen hat. Hier leistet der Schuldner an den Lieferant und der Lieferant leitet die bei ihm eingehende Zahlung selbst an den Factor weiter.

Entscheidend ist auch, ob es sich bei den abgetretenen Forderungen um solche aus Inlands- oder Auslandsgeschäften handelt. beim Verkauf einer längerfristigen Forderung spricht man von einer Forfaitierung von Exportforderungen.

Die Ausgestaltung der unterschiedlichen Factoringarten, der Handhabung und der bilanziellen Auswirkung nach HGB oder IFRS sind für ein Unternehmen unerlässlich.