Finanzierung aus Aufwandsgegenwerten
Im Unternehmen stehen den Umsatzerlösen die zugehörigen Aufwendungen sowie der Gewinn gegenüber.

Die Finanzierung aus Abschreibungen gliedert sich in folgende drei Fälle:
Finanzierung aus laufenden Abschreibungen und auf abnutzbare Anlagegüter
Finanzierung aus Restbuchwerten abgestoßener Gegenstände des abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögens
Finanzierung aus Buchwertmindert beim Umlaufvermögen aufgrund Rationalisierungsmaßnahmen, etwa aufgrund von Erhöhungen der Kapitalumschlagsgeschwindigkeit
Beispielsweise können auch Finanzierungen aus Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter zu einem Kapitalfreisetzungseffekt und somit zu einem Kapitalerweiterungseffekt führen (sog. »Lohmann-Ruchti-Effekt«).

Die Fristigkeit der Rückstellungen bestimmt die Wirkungen einer Finanzierung aus Rückstellungen. Kurzfristige Finanzierungswirkungen haben z. B. Steuerrückstellungen, Rückstellungen von Urlaubsgeldern, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltung.

Mittel- oder langfristige Finanzierungswirkung haben demgegenüber Garantierückstellungen oder Pensionsrückstellungen.

Für das Ausmaß oder den Umfang des Erhalts von Kreditmitteln ist die Kreditfähigkeit, die persönliche Kreditwürdigkeit und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit zu beachten.

Kreditsicherheiten sind überwiegend zwingend von Nöten.

Eine Haftung durch Dritte wird bei den sog. »Personalsicherheiten« erzielt. Hierunter fallen jedwede Bürgschaftsarten, bürgschaftsähnliche Haftungen, insbesondere Garantien. Sofern vorhanden, werden auch Realsicherheiten in Form von Immobiliarsicherheiten - Grundpfandrechte: Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld - (Erwerb besonderer Rechte an Grundstücken), Mobiliarsicherheiten - Verpfändung beweglicher Sachen - (Erwerb besonderer Rechte an beweglichen Sachen) oder an Rechten, insbesondere Forderungen - Pfändung von Rechten, Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung von Rechten - verlangt.

Die Kenntnis der unterschiedlichen Realsicherheiten, deren Behandlung, und der sonstigen Umstände im Fall eines notleidenden Kredites sind unerlässlich.