Konzernabschluss
Der Konzernabschluss besteht aus
Konzernbilanz
Konzern-GuV
Konzernanhang
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalspiegel
Er kann freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.
Der Konzernabschluss ist im Gegensatz zum Jahresabschluss keine Grundlage für die Gewinnverteilung für Gläubigeransprüche oder für die Besteuerung.
Nach § 290 HGB sind inländische Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Lageberichts verpflichtet, wenn sie mit einem anderen Unternehmen in einem Mutter-Tochterverhältnis stehen.