Einzelabschluss
Abhängig von der Rechtsform und der »Größe« der Gesellschaft unterliegen Unternehmen einer gesetzlichen Prüfungspflicht. Hierfür gibt es dann für die verschiedenen Unternehmenstypen unterschiedliche Rechtsgrundlagen in verschiedenen Gesetzen.

Ziel einer Abschlussprüfung ist es, durch die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers die Verlässlichkeit und damit die Ordnungsmäßigkeit der Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht zu bestätigen und die Glaubhaftigkeit zu erhöhen.

Die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Abschlussprüfer u. a. in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Berufssatzung WP/vBP festgehalten.

Unser geschäftsrisikoorientierter Prüfungs- und Beratungsansatz erfüllt vollständig neben den stetig gestiegenen Anforderungen an die Wirtschaftsprüfung auch die jeweilige Erwartungshaltung Ihrer Gesellschafter und Investoren sowie ggf. des Kapitalmarktes.