Freiwillige Prüfungen
Der Gesetzgeber schreibt beispielsweise für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften oder Unternehmen anderer Rechtsformen keine zwingende gesetzliche Prüfung vor, jedoch kann durch eine freiwillige Abschlussprüfung das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern positiv gestärkt werden; teilweise wird eine freiwillige Prüfung auch gefordert werden.

Auch in Anbetracht der erweiterten Offenlegungspflichten dürfte den freiwilligen Prüfungen eine gestiegene Bedeutung zukomen.

In Abhängigkeit der Strategie hinsichtlich eines Unternehmens (z. B. einer Nachfolgeplanung, einer M&A-Transaktion oder eines Börsenganges) ist es angezeigt, bereits frühzeitig mit freiwilligen Prüfungen zu beginnen, da andernfalls im Rahmen eines Transaktionsprozesses Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen eintreten, die, wenn eine Prüfung unmittelbar auf freiwilliger Basis erfolgt wäre, vermieden werden können.