Erstellung und Begleitung bei Insolvenzplänen
Sollte ein Insolvenzantrag gestellt und ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, so sind – nachdem die Möglichkeit eines sog. »Pre-Package-Planes« nicht genutzt worden ist, die Begleitung bei der Erstellung, Umsetzung und Durchführung – sowie Vertretung vor dem zuständigen Insolvenzgeriches – eines Insolvenzplanes (im Rahmen z. Bsp. eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung) denkbar.

Sollte ein Vorfeldmaßnahme im Sinne eines Pre-Package-Verfahrens nicht genutzt worden sein, werden im Rahmen der Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entsprechende Maßnahmen einzuleiten sein.

Insoweit bedarf es dann der Prüfung der Realisierbarkeit und Durchsetzbarkeit eines etwaigen Insolvenzplanes. Stichworte sind hier die von der Insolvenzordnung vorgesehene Eigenverwaltung sowie weiterer gestalterischer Maßnahmen.