Insolvenznahe Beratung und Prüfungen im Zusammenhang mit Insolvenzen
Sofern ein Unternehmen in eine Krise gerät oder sich eine solche abzeichnet, bedarf es einer umfassenden Beratung und prophylaktischen Prüfung im Zusammenhang mit der Vermeidung von Haftungsgefahren von Geschäftsführungs- und / oder Aufsichtsorganen .

Da oftmals die insoweit einschlägigen Bestimmungen unzutreffend interpretiert werden, kann es zu unangenehmen und – finanziell – schmerzlichen Begegnungen mit einem etwaigen Insolvenzverwalter kommen, wenn der »Fall der Fälle« tatsächlich eintritt.

Ein adäquate und erfahrene Vorfeldberatung kann vermeidbare Folgen für die Geschäftsleitungs bzw. Überwachungsorgane verhindern.