Due Diligence Prüfungen
Klassisches Betätigungsfeld für die Due Diligence Prüfung im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Auswertung sind – im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und prüfungsnaher Dienstleistungen – Financial Due Diligences.

Die Überprüfung und Begutachtung vergangener Geschäftsjahre sowie die Bewertung zukünftiger Planungen stellt hier ein maßgebliches Betätigungsfeld dar.

Wegen der unzweifelhaften Verknüpfung mit einer »Tax« Due Diligence und einer »Legal« Due Diligence bedarf es hier besonderer Kenntnis der insoweit ineinandergreifenden Sachverhalte und rechtlichen Bestimmungen.

Due Diligence Prüfungen sind für Unternehmenstransaktionen im Vorfeld oder während eines laufenden Transaktionsprozesses unerlässlich.

Jede insoweit involvierte Partei wird auf eine Due Diligence Prüfung bestehen. Aus diesem Grund heraus kann es sinnvoll ein, eine »In-House«-Due Diligence durchzuführen, in der der Veräußerer eines Unternehmens oder eines Unternehmensteiles selbst überprüfen lässt, ob und inwieweit Risiken im vorhandenen Unternehmen bzw. Unternehmensteil bestehen.

Der Erwerber eines Unternehmens oder eines Unternehmensteiles wird aufgrund der geschäftsüblichen Sorgfalt nicht auf derartige Financial Due Diligence Prüfungen neben einer »Tax« und »Legal« Due Diligence Prüfung verzichten können.