bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
Bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien haben im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung Prüfungen analog zur »Sachgründung« stattzufinden. Sofern die Kapitalerhöhung mit Sacheinlage, die in ihrem Umfang
Bei der GmbH und bei den Personengesellschaften gibt es keine genehmigte Kapitalerhöhung. Sie ist nur den Aktiengesellschaften und den Kommanditgesellschaften auf Aktien vorbehalten.