gemischte Bar-/Sachgründung
Von einer gemischten Bar-/Sachgründung spricht man immer dann, wenn sowohl Geld als auch Vermögensgegenstände in die Gesellschaft eingebracht werden sollen. Je nach Einlagetyp (Geld oder Vermögensgegenstände) haben die Prüfungen entsprechend einer »Bargründung« oder einer »Sachgründung« jeweils bezogen auf den Einlagetyp stattzufinden.