Steuergestaltung international
Sobald Auslandsbezug gegeben ist, z. B. durch ausländische Tochtergesellschaften oder Holdingsgesellschaften, ist es erforderlich, über internationale Steuergestaltung intensiv nachzudenken. Gerade das steuerliche Gefüge innerhalb der EU (z. B. Österreich oder einige ehemalige Ostblockstaaten) bieten besondere Anreize, geschäftliche Aktivitäten in diese Länder zu verlegen. Dann ist es aber erforderlich zu wissen, was tatsächlich hierfür erforderlich ist und welche steuerlichen Konsequenzen im Inland daraus resultieren.
Internationale Steuergestaltung erfordert ein Netzwerk von Kooperationspartnern, die stets schnell, verständlich und kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen können.