Erbschaftssteuer
Eine zufriedenstellende Steuerdeklaration im Rahmen der Erbschaft-/Schenkungsteuer wird regelmäßig nur dann möglich sein, wenn eine entsprechende Beratung bei Existenz des Erblassers / Schenkers vorhanden ist. Andernfalls kann nur noch reaktiv auf die dann vorliegenden Sachverhalte »geantwortet« werden.

Da sich im Rahmen der Bewertung der relevanten Vermögensgegenstände durch die neuerliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erhebliche Verschiebungen ergeben haben, ist eine adäquate Deklaration und vorgelagerte Beratung zweifelsohne von Nöten.