Rechtsdurchsetzung im gerichtlichen Verfahren
Ergeht nach Abschluss des Einspruchsverfahrens eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Entscheidung, besteht die Möglichkeit die zuständigen Finanzgerichte anzurufen. Das finanzgerichtliche Verfahren läuft anders als beispielsweise ein zivilrechtliches Verfahren. Zwar gilt im Wesentlichen der Amtsermittlungsgrundsatz, jedoch ist es für den Steuerpflichtigen mehr als hilfreich, erschöpfend und detailliert dem Finanzgericht Informationen zu geben, die für die Rechtsfindung unerlässlich ist.
Gegebenenfalls bedarf es des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung oder einstweiligen Rechtsschutz.