Rechtsdurchsetzung gegenüber dem Finanzamt
Mechanische Fehler beim Finanzamt, insbesondere Additionsfehler, Flüchtigkeits- und/oder Erfassungsfehler, auch wegen unklarer und unzureichender Erläuterung bestimmter Positionen bei der Steuerdeklaration führen regelmäßig dazu, dass eine Vielzahl von ergehenden Steuerbescheiden fehlerhaft ist und innerhalb der laufenden Einspruchsfristen gehandelt werden muss.

Ist die Bestandskraft der Steuerbescheide eingetreten, hat der Steuerpflichtige oftmals das Nachsehen.

Bei schwierigen oder ungewöhnlichen Gestaltungen ist eine vorgelagerte Besprechung der Sachverhalte mit dem Finanzamt, auch im Wege einer verbindlichen Zusage bzw. verbindlichen Auskunft hilfreich und sinnvoll.

Die Kenntnis der verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Kenntnis der Handhabung bei den hiesigen Finanzämtern ermöglichen eine effektive Rechtsdurchsetzung.

Unter Umständen muss zum einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht werden.

Aber auch steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfung), die Vollstreckung in steuerlichen Angelegenheiten sowie Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten bedürfen fachkundiger Unterstützung und Beratung. Gerade verfahrensrechtliche Aspekte gewinnen hierbei an überragender Bedeutung.