vor dem Finanzgericht
Neben der Überprüfung finanzamtlicher Einspruchsentscheidungen kann vor den Finanzgerichten auch einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Entscheidung vor dem Finanzgericht auch ohne mündliche Verhandlung, also im Wege eines Gerichtsbescheides entschieden wird.

In seinem Urteil kann das Finanzgericht die Revision an das Bundesfinanzhof zulassen oder nicht (siehe vor dem Bundesfinanzhof).