Umsatzsteuer
Entweder ist die Umsatzsteuer ein »durchlaufender Posten« oder aber ein definitiver Kostenfaktor. Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von der Art und Weise der Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung sowie der Gestaltung des konkreten Geschäftsvorfalles. Gleiches gilt für die Umsetzung einer Geschäftsidee oder der Verlagerung von Tätigkeiten.

Durch die sehr starke Europäisierung des Steuerrechts sind Kenntnisse über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unerlässlich, damit hieraus die für das Unternehmen erforderlichen Konsequenzen gezogen werden können.

Besonderheiten gibt es zuhauf bei innergemeinschaftlichen Sachverhalten. Die zunehmende Bedeutung dieser Fallkonstellationen nimmt auch durch die etappenweise und zunehmende EU-Ost-Erweiterung weiter zu.

Gerade innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen weisen Besonderheiten auf, die entsprechend umgesetzt oder ggf. anders gestaltet werden müssen.

Eine Vielzahl von Verwaltungsanweisungen und gesetzlichen Bestimmungen erfordern Durchblick im umsatzsteuerlichen Dickicht!

Eine umsatzsteuerliche Organschaft erfordert gerade in Krisenzeiten der involvierten Unternehmen eine umfassende Beratung, da der Organträger im Falle der Nichtabführung der vereinnahmten Umsatzsteuer durch die Organgesellschaft in Haftung gerät und schlußendlich die Geschäftsleitung dafür in Haftung geraten kann.