Grunderwerbssteuer
Gerade bei Umstrukturierungen (siehe »Wirtschaftsprüfung« bzw. »Recht«) wird oft ungewollt Grunderwerbsteuer ausgelöst bzw. werden bestimmte steuerschädliche Fristen nicht eingehalten.

Aber auch sonst ist die Grunderwerbsteuer zu beachten, da sie unmittelbar und sofort liquiditätswirksam wird.

In Abhängigkeit des Wertes des zu erwerbenden Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts gilt es daher Erwerbsalternativen (z. B. Mietkauf, Immobilien, Leasing [siehe Wirtschaftsprüfung / Leasing)] zu sondieren.