Sanierungsberatung
Für die Durchführung der Prüfung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens müssen gemeinsam die grundlegenden Stärken und Schwächen des zu prüfenden Betriebes ermittelt werden.

Hierzu werden folgende Gesichtspunkte zu beachten sein:
Organisationsanalyse
Marktanalyse
Produkt-/Leistungsanalyse
Rentabilitätsanalyse

Flankiert wird dieses durch diverse Zukunftsrechnungen, die folgende Bestandteile bzw. Prognosen beinhalten:
Rentabilitätsrechnungen
Liquiditätsplanung (Planung Finanzbedarf)
Kostenanalyse
Prognose der Entwicklung (Plan-Gewinn- und Verlustrechnung)
Kostendeckungsrechnung
Kostenprognose

Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Restrukturierung / Sanierung ermöglicht es auszuloten, welche Sanierungsbeiträge von Kreditinstituten möglich sind und wie sich das Finanzamt beteiligten kann.

Durch entsprechende Verhandlungstaktik mit zur Sanierung bereiten Gesprächspartnern kann dann eine Sanierung in finanzwirtschaftlicher, bilanzieller und operativer Hinsicht angegangen und umgesetzt werden.

Auch eine Sanierung in einem etwaigen Insolvenzverfahren ist denkbar.

Fortführungs-, Auffanggesellschaften und übertragende Sanierungen sowie arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten können wir zusammen mit Ihnen ausloten und umsetzen.

Einen Insolvenzplan (§§ 217 ff InsO) oder eine Eigenverantwortung (§§ 270 ff InsO) bewerkstelligen wir zusammen mit Ihnen beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.