Krisenberatung
						Nicht nur in der Krise, sondern auch in der Insolvenzberatung ergeben sich sowohl für die Geschäftsführer, die Gesellschafter als auch für die Berater erhebliche Haftungsgefahren bis hin zur Gefahr von strafrechtlichen Verantwortlichkeiten. Wir beraten Sie als Geschäftsführer oder Vorstand, wann es noch möglich ist, das Amt niederzulegen, wie lange welche Art von Zahlungen noch vorgenommen werden können, wann Zahlungen an Gläubiger der Gesellschaft »verboten« sind und welche Konsequenzen aus einer sog. »Insolvenzverschleppung« drohen.
Da beispielsweise die Nicht-Einberufung der Gesellschafterversammlung ebenso wie die Nichtentrichtung fälliger Sozialversicherungsbeiträge sowie rückständiger Steuern strafbewehrt ist und zu einer persönlichen Inanspruchnahme der Geschäftsführer und Vorstände führen kann, beraten wir Sie, um all dies zu vermeiden.
Falls wir Unternehmen bereits längere Zeit kennen, können wir Sie auf operative und strategische Frühwarnsysteme hinweisen.
Wir implementieren und prüfen Ihr »Kontroll- und Risikomanagementsystem«. Hierzu leiten wir zusammen mit Ihnen folgende Schritte ein:
Formulierung bzw. Überarbeitung der Risikostrategie
						Festlegung der Maßnahmen des Risikomanagements
						Risikoidentifizierung
						Risikoanalyse
						Risikobewertung
						Risikosteuerung
						Darstellung der Risikosteuerung des Unternehmens
						Vergleich der Risikosituation des Unternehmens mit den Vorgaben der Risikostrategie
							Da wir gemäß unserem Profil bereits mehrere Wirtschaftszyklen zusammen mit unseren Mandanten durchlaufen haben, können wir verhindern, dass Sie in eine Krise geraten. Sollten Sie jedoch in eine Krise kommen, stehen wir kompetent, schnell und effektiv zur Seite.



