Aktiengesellschaft / Kapitalmarkt
Wir beraten eine Vielzahl von auch börsennotierten Aktiengesellschaften (AG), deren Vorstände oder Aufsichtsräte, von der Gründung oder Umwandlung an, beim Börsengang und in allen sich fortan stellenden aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen.

Das Aktien- und Kapitalmarktrecht war in den letzten Jahren von einer starken gesetzgeberischen Tätigkeit geprägt – nicht jede Feinheit der zu beachtenden Neuerungen erschließt sich Vorstand und Aufsichtsrat ohne weiteres von selbst. Zur eigenen Absicherung ist hier der rechtsanwaltliche Rat gefragt.

Wir bereiten die Gründung oder Umwandlung in eine/einer Aktiengesellschaft vor, fertigen Vorstandsanstellungsverträge, führen Kapitalmaßnahmen durch oder beraten Unternehmen gegenüber Venture Capital-Gebern und Banken.

Wir beraten bei der Erfüllung aktien- und kapitalmarktrechtlicher Pflichten, z.B. nach dem Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Wir begleiten und bereiten Hauptversammlungen vor - von der Fristberechnung für die Einberufung, über die rechtssichere Gestaltung des Einladungstextes, die Veranlassung der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger, der Teilnahme an der Hauptversammlung, der rechtlichen Unterstützung des Vorstands und Aufsichtsrats am Tag der Hauptversammlung (»Back-office«) bis hin zur Koordination organisatorischer Anforderungen, wie z. B. Auswahl der Örtlichkeiten und Beauftragung der im Versammlungssaal erforderlichen Technik. Wir vertreten Aktiengesellschaften gegen Anfechtungsklagen sogenannter kritischer Aktionäre.

Bei Konflikten innerhalb oder zwischen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder suchen wir mit Fingerspitzengefühl nach für alle Beteiligten tragfähigen Lösungen. Durch die vergangenen und aktuellen Tätigkeiten unseres Geschäftsführers in diesen Funktionen wissen wir, wovon wir sprechen!